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   VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194   

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VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194 (https://dejure.org/2022,6012)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194 (https://dejure.org/2022,6012)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - AN 1 E 21.01194 (https://dejure.org/2022,6012)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 59 Abs. 2 S. 2
    Konkurrentenmitteilung, ausreichende Dokumentation eines Stellenbesetzungsverfahrens (bejaht), Begründungserfordernis des Gesamturteils einer dienstlichen periodischen Beurteilung bei Abweichung von einer Zwischenbeurteilung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung wegen fehlender

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Unter Abänderung des gerichtlichen Beschlusses vom 21. Dezember 2020 (AN 1 E 20.01397) wird dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO untersagt, die ausgeschriebene Stelle "Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Aufgabenbereiche "Qualitätssicherung" (0,5) und "überregionale Angelegenheiten des Naturschutzes" (0,5) im Regierungsbezirk ... am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ..." mit einem Mitbewerber zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers in einer erneuten Auswahlentscheidung entschieden worden ist.

    Zudem stellte er einen Eilantrag gemäß § 123 VwGO (AN 1 E 20.01397).

    Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 erging in der Verwaltungsstreitsache AN 1 E 20.01397 folgender Beschluss durch das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach:.

    Demnach seien nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. Dezember 2020 in dem Verfahren AN 1 E 20.01397 alle Bewerber darüber informiert worden, dass die getroffene Auswahlentscheidung aufgehoben und wiederholt werde, also keine neue Stellenausschreibung erfolge.

    Hinsichtlich der unterbliebenen Erwähnung der Ausbildertätigkeit wurde auf eine Stellungnahme vom 21. Oktober 2020 in dem Verfahren AN 1 E 20.01397 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten sowie die Gerichtsakten in den Verfahren AN 1 K 20.01390 und AN 1 E 20.01397 samt zugehöriger Behördenakten verwiesen.

  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 3 CE 20.1118

    Dokumentationspflicht im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Der Stellungnahme an den Hauptpersonalrat vom 26. Mai 2021 seien die einzelnen Auswahlschritte und die Gründe für die getroffene Auswahlentscheidung zu entnehmen (BayVGH, B.v. 16.6.2020 - 3 CE 20.1118).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayVGH, B.v. 16.6.2020 - 3 CE 20.1118 - juris Rn. 3) und hierauf hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 21. Dezember 2020 hingewiesen, dass eine Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahrens erfolgen muss, diese aber ohne weiteres auch in einem Schreiben an den Hauptpersonalrat gesehen werden kann.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Deshalb wäre aus Sicht der Kammer hierfür eine nachvollziehbare Erklärung in der dienstlichen periodischen Beurteilung des Beigeladenen erforderlich gewesen (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 12), die vorliegend jedoch unterblieb.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Es ist nicht auszuschließen, dass sich die rechtlich fehlerhafte dienstliche Beurteilung auf das Auswahlergebnis ausgewirkt hat (BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG und beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zuzüglich der jährlichen Sonderzahlung des von dem Antragsteller angestrebten Amtes der Besoldungsgruppe A 13 (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 - juris Rn. 39; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26), da gemäß der Stellenausschreibung der streitgegenständliche Dienstposten entsprechend, wenn auch unverbindlich, bewertet wurde und der Antragsteller zwischenzeitlich zum Forstamtsrat (Besoldungsgruppe A 12) befördert wurde.
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896

    Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Hierbei werden nunmehr auch die aktuellen dienstlichen periodischen Beurteilungen der Bewerber zu berücksichtigen sein, da den Beurteilungen für den Beurteilungszeitraum 2018 zwischenzeitlich die Aktualität fehlen dürfte (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 6 CE 14.2444

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren; Abbruch des

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Denn der Antragsgegner hat sich im Auswahlverfahren entschlossen, über die Bewerbungen nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2015 - 6 CE 14.2444 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 3 CE 18.2608

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Dieses Vorgehen ist daher nicht zu beanstanden, insbesondere bestand keine Verpflichtung, das Verfahren abzubrechen und den Dienstposten erneut auszuschreiben, zumal der Antragsgegner weiterhin die Vergabe der ausgeschriebenen Stelle beabsichtigt (vgl. zu dem Verhältnis Abbruch des Auswahlverfahrens und Nachholung von Verfahrensschritten: BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 27 ff.).
  • VGH Bayern, 12.10.2016 - 3 CE 16.1188

    Inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten im

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Es ist nicht auszuschließen, dass sich die rechtlich fehlerhafte dienstliche Beurteilung auf das Auswahlergebnis ausgewirkt hat (BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194
    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG und beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zuzüglich der jährlichen Sonderzahlung des von dem Antragsteller angestrebten Amtes der Besoldungsgruppe A 13 (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 - juris Rn. 39; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26), da gemäß der Stellenausschreibung der streitgegenständliche Dienstposten entsprechend, wenn auch unverbindlich, bewertet wurde und der Antragsteller zwischenzeitlich zum Forstamtsrat (Besoldungsgruppe A 12) befördert wurde.
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582

    Kein nachträglich geänderter Beurteilungsmaßstab für Zeiten vor einer Beförderung

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

  • VG Bayreuth, 13.02.2024 - B 5 E 23.1092

    Konkurrenteneilverfahren, Fortsetzung des Besetzungsvorgangs, Leistungsvergleich,

    Der Antragsgegner hat damit in nicht zu beanstandender Weise, da ihm insoweit ein weites Organisationsermessen zusteht, das Auswahlverfahren nicht abgebrochen und die streitgegenständliche Stelle neu ausgeschrieben, sondern den gerichtlich gerügten Mangel geheilt und das Verfahren in dem Stadium fortgesetzt, in dem der behebbare Fehler vorlag (vgl. VG Ansbach, B.v. 17.02.022 - AN 1 E 21.01194 - juris Rn. 102).
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